Aktuelles


Badeverbot

Aufgrund der Hochwasserereignisse in den vergangenen Tagen ist davon auszugehen, dass eine deutliche Belastung der vom Hochwasser betroffenen Badegewässer durch Keime, aber auch durch sonstige Verunreinigungen anzunehmen ist.

Ebenso erlauben die Sicht- und Uferverhältnisse derzeit kein gefahrenfreies Baden.

Daher wird hiermit vom Gesundheitsamt Dillingen a. d. Donau bis auf Weiteres ein allgemeines Badeverbot für alle vom Hochwasser betroffenen Badegewässer ausgesprochen.

Zudem warnt das Gesundheitsamt auch ausdrücklich davor, überschwemmte Bereiche zum Baden zu nutzen. Auch hier können massive  mikrobiologischen und chemische Belastungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird seitens des Gesundheitsamtes empfohlen, auch in allen sonstigen Gewässern nicht zu baden, da auch hier hohe Belastungen nicht ausgeschlossen werden können.  

Eine Entnahme von Wasserproben in den Gewässern des Landkreises ist für die nächste Woche geplant. Die Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Über die Freigabe von Gewässern werden wir Sie ebenfalls zeitnah informieren.

Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden

Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden.

Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist:

– Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter

– Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“

– Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung

Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.

Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse
hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.

Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 € und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 € je Wohngebäude. Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.

Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.

Die Anträge auf Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Informationen: www.aelf-nw.bayern.de).

Das Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern im Landkreis Dillingen a.d.Donau (Informationen: www.regierung.schwaben.bayern.de).

Informationen zum Schul- und Kindergartenbetrieb

Nach Rücksprache mit den Schulleitungen entfällt am Dienstag, 04.06.2024 an folgenden Schulen der Präsenzunterricht:

– Grundschule Wertingen (einschließlich der Außenstellen in Binswangen und Gottmannshofen)

– Mittelschule Wertingen

– Anton-Rauch-Realschule Wertingen

– Gymnasium Wertingen

– Montessori-Schule Wertingen

– Grundschule Zusamaltheim

Des Weiteren sind die städtischen Kindergärten im Stadtgebiet Wertingen bis einschließlich Dienstag, 04.06.2024 geschlossen. Der Kindergarten Kunterbunt ist die restliche Woche geschlossen. Der Kindergarten Gottmannshofen hält eine Notfallbetreuung aufrecht. Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen des ASB erhalten Sie telefonisch unter 0172 6856221.

Einladung zum Fastenkaffee
Sonntag, den 17. März 2023
ab 14 Uhr im Schützenheim

Erlass einer 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Die Gemeinde Binswangen hat in ihrer Sitzung vom 08.11.2022 eine 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Genauere Informationen können Sie hier einsehen. 


Hier finden Sie das Gemeindeblatt vom Februar 2024

Beiträge und Fotos für das Gemeindeblatt bitte per E-Mail an gemeindeblatt@binswangen.de

Den Jahreskalender 2024 können Sie hier finden.


Die Binswanger Jugendfeuerwehr belegt den ersten Platz beim Videowettbewerb der Kreisfeuerwehr

Wir gratulieren der Jugendfeuerwehr Binswangen zum großen Erfolg. So sieht erfolgreiche Nachwuchsarbeit aus! Und damit ist nicht nur das Video gemeint, das ihr findet, wenn ihr hier draufklickt. Hier findet ihr auch den Bericht der Wertinger Zeitung zum Wettbewerb.

Kinderturnen in der Mehrzweckhalle

Jeden Dienstag findet von 15 bis 16.30 Uhr in der Mehrzweckhalle in der Jahnstraße das Eltern-Kind-Turnen statt. Es ist für Kidner ab eineinhalb bis circa fünf Jahre gedacht. Die Kinder sollten sicher laufen können. In Begleitung eines Elternteils, oder auch gerne Großelternteils, können sie sich gerne einmal in der Woche in der Halle austoben. Es werden immer wieder verschiedene und abwechslungsreiche Stationen aufgebaut, bei denen die Kinder klettern, balancieren, hüpfen, schaukeln, springen … dürfen. Auch werden zwischendurch mal Bewegungslieder und Spiele gemacht. Wer noch unentschlossen ist, darf gerne auch ein paarmal zum Schnuppern kommen. Die Verantwortlichen freuen sich auf jeden, der Lust hat, mit ihnen zu turnen.

Kreisfahrbücherei

Die Kreisfahrbücherei am Landrat-Anton-Rauch-Platz 2 in Wertingen ist dienstags von 9 bis 11 Uhr geöffnet, freitags wie bisher von 15 bis 18 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist weiterhin nötig.

Heimatbuch Binswangen

Das Binswanger Heimatbuch kann während der Amtsstunden bei Bürgermeister Anton Winkler erworben werden.