Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Binswangen steht es frei, im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen als Zuhörer teilzunehmen. Die zu besprechenden Tages­ordnungs­punkte des öffentlichen Teils werden vor dem Termin der jeweiligen Gemein­de­rats­sitzung auf dieser Seite veröffentlicht. Anträge zu den Sitzungen sind jeweils zehn Tage vor der Sitzung einzu­reichen.