Hebesätze und Gebühren
Verwaltung – Verwaltungsgemeinschaft Wertingen
Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist in
86637 Wertingen, Schulstr. 12, -Schloss-, Telefon 08272/84-0
Hebesätze
Steuerart | Hebesatz v.H. |
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Grundsteuer A | 400 |
Grundsteuer B | 350 |
Gewerbesteuer | 330 |
Hundesteuer | in EURO |
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je Hund | 30,00 |
je Kampfhund | 170,00 |
Verbrauchsgebühren
Abwasser | in EURO |
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pro cbm | 2,81 |
Abrechnung über Benutzungsgebühren
Ab dem 14.02.2014 wurden die Abrechnungsbescheide über Benutzungsgebühren 2013 ausgetragen. Die Nachzahlung 2013 und die 1. Vorauszahlung 2014 sind am 17.03.2014 zur Zahlung fällig gewesen. Die Überzahlungen, die durch ein Minus gekennzeichnet sind, wurden ab einem Betrag von 2,00 € ausbezahlt.
Folgende Kommunalabgaben werden zu den jeweils angegebenen Terminen fällig:
Fälligkeit |
Abgabeart |
Bemerkung |
15.02.2014 |
Grundsteuer / Gewerbesteuer |
1. Quartal 2014 |
15.03.2014 |
Hundesteuer |
|
17.03.2014 |
Verbrauchsgebühren |
Nachzahlung 2013 |
01.04.2014 |
Friedhofunterhaltungs-gebühr |
|
10.04.2014 |
Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser |
2. Vorauszahlung 2014 |
15.05.2014 |
Grundsteuer / Gewerbesteuer |
2. Quartal 2014 |
10.07.2014 |
Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser |
3. Vorauszahlung 2014 |
15.08.2014 |
Grundsteuer / Gewerbesteuer |
3. Quartal 2014 |
10.10.2014 |
Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser |
4. Vorauszahlung 2014 |
15.11.2014 |
Grundsteuer / Gewerbesteuer |
4. Quartal 2014 |
Falls Sie der Gemeinde einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden wir die betreffenden Steuer- bzw. Abgabenbeiträge, wie vereinbart, von Ihrem Konto abbuchen. Ansonsten bitten wir, die fälligen Beträge zu überweisen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Zahlungsrückstände angemahnt werden und sowohl Mahngebühren als auch Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Eichung privater Zwischenzähler
Durch einen privaten Zwischenzähler gibt es nach § 10 Abs. 2 und 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Binswangen die Möglichkeit, das nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wasser von der Abwassermenge abzuziehen. Diese privaten Zähler müssen der gesetzlichen Eichzeit von 6 Jahren entsprechen. Alle Grundstücksbesitzer die im Jahr 2014 ihren Zähler zu eichen haben werden von der Verwaltung angeschrieben. Wir möchten darauf hinweisen, dass alle privaten Zwischenzähler, die nicht geeicht wurden, für die Abrechnung 2014 letztmalig in Abzug gebracht werden. Sie werden aus unserem System gelöscht und können für künftige Abrechnungen nicht mehr berücksichtigt werden.